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Aktueller Stand (04.05.2010): Das 2008 gestartete Förderprogramm für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) ist im Jahr 2009 außerordentlich stark nachgefragt worden. Trotz der relativ kurzen Laufzeit haben sich zukunftsorientierte Märkte gebildet und innovative Technologien durchsetzen können. Die starke Nachfrage hat jedoch gemeinsam mit der Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010 (Kürzung und teilweise Sperrung der Haushaltsmittel des BMU) dazu geführt, dass im Jahr 2010 keine weiteren Mittel mehr verfügbar sind. Schon mit den bewilligten Anträgen wird das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU verfügbare Budget für das Jahr 2010 voll ausgeschöpft. Für weitere Bewilligungen zu Mini-KWK-Anträgen stehen daher im Jahr 2010 leider keine Mittel zur Verfügung. Das Förderprogramm für Mini-KWK muss daher rückwirkend zum 1. August 2009 vollständig ausgesetzt werden. Pressemitteilung des BAFA |
Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die:
- im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen
- über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können
- nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben .
Im Weiteren sind die folgenden Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzemessungen erfolgen kann:
- Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft
- Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen
- Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 10%
- Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80 %
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen und Prototypen
- als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden ist - Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebrauchten erworbenen Anlagenteilen
Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus
Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die folgende Grenzwerte einhalten:
- Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO
Durch Anklicken der nachfolgenden Textlinks erhalten Sie weitere Informationen über das Förderprogramm von Mini-KWK- und Mini-BHKW-Anlagen:
Einführung zur Mini-KWK-Förderung
Allgemeines zur Mini-KWK-Förderung
Mini-KWK-Fördersätze und Antragstellung