
Im Rahmen des neuen KWK-Gesetz (KWKG 2009) wird erstmals auch der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert.
Bedingungen für eine Förderung sind u. a. gemäß § 5a KWKG 2009:
- Mit dem Neu- oder Ausbau darf erst ab dem 01. Januar 2009 begonnen werden. Das Netz muss bis spätestens 31.12.2020 in Betrieb genommen werden
- Die Versorgung der angeschlossenen Abnehmer muss zu mehr als 50% mit Wärme aus KWK-Anlagen erfolgen. Im Endausbau muss ein KWK-Deckungsanteil von mindetsens 60% nachgewiesen werden.
- An das Wärmenetz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht gleichzeitig Eigentümer oder Betreiber der in das Wärmenetz einspeisenden KWK-Anlage ist.
Der Zuschuss beträgt ein Euro je Millimeter Nenndurchmesser und Trassenmeter, wobei maximal 20% der Wärmenetzkosten bezuschusst werden. Die Maximalförderung beträgt fünf Millionen Euro je Projekt.