Im Rahmen des neuen KWK-Gesetz (KWKG 2009) wird erstmals auch der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert.

Bedingungen für eine Förderung sind u. a. gemäß § 5a KWKG 2009:


Der Zuschuss beträgt ein Euro je Millimeter Nenndurchmesser und Trassenmeter, wobei maximal 20% der Wärmenetzkosten bezuschusst werden. Die Maximalförderung beträgt fünf Millionen Euro je Projekt.

Das BAFA hat am 04. August 2009 ein Merkblatt Wärmenetze heraus gegeben. Dieses können Sie in unserem Downloadbereich mit Dokumenten zum KWK-Gesetz 2009 herunter laden.

Weitergehende Informationen zu den Bestimmungen des KWK-Gesetzes, des EEG und des EEWärmeG erhalten Sie im Rahmen unserer Konferenzen.