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Förderfähig war bis zum Auslaufen des Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms im Sommer 2009 die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen (inkl. der notwendigen Anlagenperipherie) im elektrischen Leistungsbereich bis einschließlich 50 kW. Bei mehreren zusammenhängend betriebenen Einzelmodulen wurde die Gesamtleistung aller an einem Standort vorhandenen Anlagen zur Ermittlung des Förderbetrages herangezogen.
Antragsberechtigt waren Privatpersonen, freiberufliche Tätige, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Energiedientsleistungsunternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften, Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren.
Förderfähig waren nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen durften vor Antragstellung erbracht werden.
Der Antragsteller (z.B. BHKW-Betreiber) stellte dem Zuwendungsgeber für ein regelmäßiges Monitoring über ein Zeitraum von maximal 5 Jahren Betriebsdaten zur Verfügung. Die Bewilligung des Zuschusses konnte davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe dieser Unterlage an ein vom BMU beauftragtes wissenschaftliches Institut zugestimmt sowie die Bereitschaft erklärt wurde, auf Nachfrage zusätzlich Auskünfte zu geben.
Die Förderung durfte die nach europäischen Beihilferegelungen maximal zulässigen Grenzen nicht überschreiten.
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Pressemitteilung des BAFA zum Aussetzen des Programms (04.05.2010): Das 2008 gestartete Förderprogramm für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) ist im Jahr 2009 außerordentlich stark nachgefragt worden. Trotz der relativ kurzen Laufzeit haben sich zukunftsorientierte Märkte gebildet und innovative Technologien durchsetzen können. Die starke Nachfrage hat jedoch gemeinsam mit der Parlamentsentscheidung zum Haushalt 2010 (Kürzung und teilweise Sperrung der Haushaltsmittel des BMU) dazu geführt, dass im Jahr 2010 keine weiteren Mittel mehr verfügbar sind. Schon mit den bewilligten Anträgen wird das im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU verfügbare Budget für das Jahr 2010 voll ausgeschöpft. Für weitere Bewilligungen zu Mini-KWK-Anträgen stehen daher im Jahr 2010 leider keine Mittel zur Verfügung. Das Förderprogramm für Mini-KWK muss daher rückwirkend zum 1. August 2009 vollständig ausgesetzt werden. Pressemitteilung des BAFA |
Im Jahre 2012 soll die Mini-KWK-Förderung angeblich wieder mit Geld ausgestattet werden.
Mini-KWK-Förderung will Marktanreize für mehr Flexibilität setzen
Erster Entwurf des neuen Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms für Mini-KWK bis 20 KW in der Diskussion
Bereits am 29.11.2011 wurde berichtet, dass die Bundesregierung plant, die zusätzliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Jahre 2012 wieder zu aktivieren. „Es ist vorgesehen, die Aussetzung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Haushaltsjahr 2012 zu beenden“ zitierte die Süddeutsche Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen.
Inzwischen liegt dem BHKW-Infozentrum Rastatt der erste Entwurf der für das Jahr 2012 vorgesehenen „Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung“ vor.
Ziele der Mini-KWK-Investitionsförderung
Ein zentrales Ziel der Förderung dieser Richtlinie soll es sein, den Absatz hocheffizienter KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 kWel deutlich zu steigern und damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beizutragen.
Betrachtet man aber die Höhe der Investitionsförderung gemäß dem Richtlinien-Entwurf vom 09.12.2011 scheinen Zweifel an der Realisierbarkeit dieser Ziele begründet.
| Elektrische Leistung | Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm 2012 (Entwurf vom 09.12.11) | Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm 2008/2009 (Richtlinie vom 18.06.2008)1 |
| 1 kWel | 1.500 € Förderung | 1.550 € Förderung |
| 2 kWel | 1.800 € Förderung | 3.100 € Förderung |
| 5 kWel | 2.500 € Förderung | 6.975 € Förderung |
| 10 kWel | 3.000 € Förderung | 8.750 € Förderung |
| 20 kWel | 3.500 € Förderung | 10.250 € Förderung |
Die Tabelle stellt die Fördersätze des Investitionsprogramms aus dem Jahre 2008, welches Mini-BHKW-Anlagen bis 50 kWel förderte, den im Entwurf geplanten Vergütungssätzen für das Jahr 2012 gegenüber. Dabei wird die deutliche Reduzierung der Fördersätze gegenüber dem Förderprogramm aus den Jahren 2008/2009 deutlich. Nach Meinung des BHKW-Infozentrums wird angesichts von Förderquoten, die allesamt unter 10% der Investitionssumme für eine Mini-KWK-Anlagen liegen, keine signifikante absatzsteigernde Wirkung erzielbar sein. „Wir halten es für viel wahrscheinlicher“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum, „dass diese Fördermaßnahme als kleiner Bonus angesehen wird, als dass dadurch ein bedeutender Anreiz zum Erwerb einer Mini-BHKW-Anlage erzielt wird.“
Anreize zur technologischen Marktentwicklung der Mini-BHKWs
Mit der Förderung sollen gemäß Richtlinienentwurf auch zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung gegeben werden. Dies hatte beim letzten Marktanreizprogramm – wohlgemerkt angesichts einer deutlich höheren Förderquote - erhebliche positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Mini-BHKW-Anlagen. Letztendlich führte dies dazu, dass heute nahezu alle Mini-BHKW-Anlagen die gesetzlichen Emissionsvorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) teilweise deutlich unterschreiten.
Im Richtlinienentwurf zur Mini-BHKW-Förderung im Jahre 2012 steht jedoch nicht mehr die Emissionsminderung im Fokus der Anreizwirkung. Die geförderten Anlagen sollen vielmehr auf die Flexibilitätsanforderungen eines Strommarktes mit wachsenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien vorbereitet werden. Hierfür sind gemäß Richtlinienentwurf insbesondere Mindestvolumina der Wärmespeicher in Abhängigkeit von der BHKW-Leistung vorgegeben. Außerdem wird für Mini-BHKW mit einer Leistung ab 3 kW ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) und eine Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe vorgeschrieben.
Weitere Vorgaben sollen nach derzeitigem Stand des Entwurfs sein:
- Es werden nur Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung gefördert.
- Es werden nur Anlagen gefördert, die über einen Vollwartungsvertrag betreut werden.
- Die Anlagen dürfen nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen.
- Es werden nur Anlagen gefördert, die in bestehende Gebäude (Bauantrag vor dem 01.01.2009) eingebaut werden.
- Die Mini-BHKW-Anlage muss effizienter als die Vorgaben der EU-Hocheffizienzrichtlinie sein. Dies muss vom Hersteller durch eine Prüfstands- und Referenzmessung nachgewiesen werden.
- Es müssen separate Energiezähler zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung im KWK-Prozess installiert werden.
- Die Anlagen müssen die Bestimmungen der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) erfüllen.
- Das Heizungssystem muss hydraulisch abgeglichen sein.
- Es müssen Umwälzpumpen eingesetzt werden, die mindestens die Energie-Effizienzklasse A oder besser erfüllen.
Viele dieser Vorgaben wie z. B. der hydraulische Abgleich erscheinen sinnvoll. Einige der Vorgaben wie zum Beispiel die separaten Energiezähler führen zu zusätzlichen Kosten und wirken damit den Entbürokratisierungs-Bemühungen des KWK-Gesetzes im kleinen Leistungsbereich diametral entgegen.
Zeitplan
Bis Ende Januar 2012 soll die endgültige Förderrichtline erarbeitet und anschließend veröffentlicht werden. Da anschließend eine Liste mit den förderfähigen Mini-KWK-Modulen erstellt werden muss und die Hersteller hierfür gewisse Messungen und Berechnungen vorlegen müssen, scheint der im Entwurf vorgesehene frühestmögliche Antragstermin 01.04.2012 realistisch. Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass dieser Termin vorverlegt werden kann. Dies dürfte aber unweigerlich dazu führen, dass alle derzeit geplanten Projekte um einige Monate verschoben werden, um die Fördergelder zu erhalten. Wie beim letzten Förderprogramm darf mit der Realisierung des Projektes vor der Antragsstellung nicht begonnen werden. Diese Tatsache wird insbesondere den BHKW-Herstellern und –Vertrieblern in den ersten Monaten des Jahres einen sehr dürftigen Auftragseingang bescheren. Das BHKW-Infozentrum schlägt eine Ausnahmeregelung in der Form vor, dass im Jahre 2012 auch Anlagen ab April einen Antrag stellen können, bei denen der Projektbeginn nach der Veröffentlichung der offiziellen Richtlinie liegt.
Finanzmittel
Besonders wichtig für eine positive Wirkung des investiven Förderprogramms ist eine ausreichende Ausstattung mit Finanzmittel, die eine durchgehende Förderung der gestellten Anträge über das gesamte Jahr garantiert. Nichts wäre kontraproduktiver, als wenn nach wenigen Monaten die zur Verfügung gestellten Gelder bereits verteilt worden sind und die Investoren dann den Projektbeginn in der Hoffnung auf neue Finanzmittel auf das neue Jahr verschieben würden.
Weitere Informationen
Ein Diskussionsforum über das neue Mini-KWK-Förderprogramm wurde auf dem Portal KWK24 angelegt. Wer wissen will, wie das Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm der Jahre 2008/2009 aussah, kann dies auf der Seite KWKG-Novelle nachschauen.
Der Newsletter des BHKW-Infozentrums informiert über aktuelle Geschehnisse im Bereich der KWKG-Novelle sowie des Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramms.

Deutschland hat sich die Erhöhung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom 5.12.2007 als politisches Ziel gesetzt.
Hierzu bedarf es Anreize, solche Technologien zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz der KWK im Wege der Projektförderung durch die Investitionszuschüsse gefördert.
Ein zentrales Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, den Absatz von Mini-KWK im Leistungsbereich bis 50 kWel im Wärmemarkt durch Investitionsanreize zu stärken.
Um die Zielsetzungen des Förderprogramms optimal erreichen zu können, werden Änderungen bei den Fördersätzen jeweils zum Jahresende bei dringendem Novellierungsbedarf auch zu anderen Zeitpunkten ins Auge gefasst. Daher galt die Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 18. Juni 2008 nur bis zum 31.12.2008, wurde aber für das Jahr 2009 übernommen (Bundesanzeiger Nummer 194 vom 19.12.2008). Sofern notwendig werden die Fördersätze angepasst und bei ausreichender Haushaltslage für ein weiteres Jahr gewährt.
Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.
Am 14.10.2009 hat das BAFA eine neue und sehr positive Meldung heraus gegeben:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Diskussionen und Informationen zu diesem Thema unter http://www.kwk24.de/forum/showthread.php?t=312

Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die:
- im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen
- über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können
- nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben .
Im Weiteren sind die folgenden Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzemessungen erfolgen kann:
- Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft
- Erfüllen bzw. Übertreffen der Anforderungen der EU-Richtlinie für Kleinstanlagen
- Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie) mindestens 10%
- Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80 %
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen und Prototypen
- als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden ist - Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebrauchten erworbenen Anlagenteilen
Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus
Die Bonusförderung wird für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen gewährt, die folgende Grenzwerte einhalten:
- Jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der jeweils gültigen TA-Luft für NOx und CO

Der Förderbetrag ist das Produkt des Leistungsabhängigen Anteils und dem Faktor für Vollbenutzungsstunden f(Vbh)
Förderbetrag= f(Vbh) * Leistungsabhängiger Anteil.
Der Leistungsabhängige Anteil ergibt sich aus der Summe der Beträge für die Basisförderung und die Bonusförderung (siehe Tabellen).
Der Faktor der Vollbenutzungsstunden ist unten näher erläutert.
Basisförderung
Die Basisfördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche unten stehender Tabelle zu entnehmen.
| Leistung Min (kW) | Leistung Max (kW) | Förderbetrag in Euro je kWel kumuliert über die Leistungsstufe |
| > 0 | ≤ 4 | 1550 |
| > 4 | ≤ 6 | 775 |
| > 6 | ≤ 12 | 250 |
| > 12 | ≤ 25 | 125 |
| > 25 | ≤ 50 | 50 |
Demnach erhält eine Mini-KWK-Anlage mit
- 2 kW eine Basisförderung von 3.100,- € (2 x 1.550,- €)
- 5 kW eine Basisförderung von 6.975,- € (4 x 1.550,- + 1 x 775,- €)
- 20 kW eine Basisförderung von 10.250,- € (kumulativ wie oben vorgerechnet)
- 50 kW eine Basisförderung von 12.125,- € (kumulativ wie oben vorgerechnet)
Bonusförderung
Die Bonusfördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche unten stehender Tabelle zu entnehmen.
| Leistung Min (kW) | Leistung Max (kW) | Förderbetrag in Euro je kWel kumuliert über die Leistungsstufe |
| > 0 | ≤ 12 | 100 |
| > 12 | ≤ 50 | 50 |
Faktor Vollbenutzungsstunden
Der Faktor Vollbenutzungsstunden f(Vbh) ist der Quotient der Vollbenutzungsstunden laut Förderantrag und der Zielgröße für Vollbenutzungsstunden.
Der Zielwert liegt bei:
Vbh (Ziel)= 5.000 h/a
Liegen die Vbh unter dem jeweiligen Zielwert, ermittelt sich der Faktor wie folgt:
f(Vbh)= Vbh / Vbh (Ziel)
Beispiel:
Eine BHKW-Anlage mit 3.500 prognostizierten Vollbenutzungsstunden pro Betriebsjahr weist einen Faktor von 0,7 (3.500/5.000) auf.
Oberhalb des Zielwertes - also bei mehr als 5.000 BHKW-Betriebsstunden - liegt der Faktor bei:
f(Vbh) = 1
Verfahren der Antragstellung und Nachweiseführung
Antragstellung:
Die Antragstellung ist ab 1. September 2008 möglich. Folgende Nachweise und Unterlagen sind zu erbringen:
- Nachweise über die geplante installierte elektrische Leistung
- Nachweise der jährlichen Vollbenutzungsstunden (laut Planungsunterlagen)
- Planungsdaten zur Plausibilitätsprüfung
Zur Antragstellung sind die Vordrucke des BAFA zu verwenden.
Auszahlung:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach:
- Vorlage des Nachweises der Betriebsbereitschaft der Anlage
- Abnahmeprotokoll
- Nachweis der für die Errichtung der Anlage in Rechnung gestellten Kosten und der Erklärung des Antragstellers über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel bis zum im Bewilligungsbescheid angegebenen Termin (Vorlagefrist) gegenüber der Bewilligungsbehörde.
Am 14.10.2009 hat das BAFA eine neue und sehr positive Meldung heraus gegeben:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird, noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Diskussionen und Informationen zu diesem Thema unter http://www.kwk24.de/forum/showthread.php?t=312
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