Auf der Seite KWKG-Novelle.de erhalten Sie Informationen über das KWK-Gesetz (KWKG 2009 / KWKG-Novelle) und die neuen Bestimmungen des am 01. Januar 2009 in Kraft getretenen KWK-Gesetzes.
In der Rubrik "KWK-Gesetz - Aktuelles" wird auf aktuelle Neuerungen verwiesen. In der Kategorie "Aktuelles" erhalten Sie auch eine Übersicht, welche Berichte und Dokumente der Seite www.kwkg-novelle.de neu publiziert wurden.
Die Kategorie "KWK-Gesetz - Allgemeines" informiert seit Mitte Juli 2008 über allgemeine Regelungen der KWKG-Novelle wie Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht, die Zulassung von KWK-Anlagen sowie der Nachweis von KWK-Strom.
Die unterschiedlichen Kategorien von KWK-Anlagen werden auf der Seite "KWK-Gesetz - KWK-Anlagenkategorien" näher erläutert. Erstmals werden auch KWK-Wärmenetze durch das KWK-Gesetz gefördert. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik "KWK-Gesetz - Wärmenetze".
Die Kategorie "KWK-Gesetz - KWK-Zuschlag" gibt Auskunft über die für KWK-Anlagen gezahlten Zuschläge für KWK-Strom.
Die Rubrik "KWK-Gesetz - Üblicher Preis" informiert über die Vergütungsregelung für KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, mittels des üblichen Preises.
Die KWKG-Novelle wird große Auswirkungen auf den zukünftigen Ausbau und die Modernisierung von KWK-Anlagen und BHKW-Anlagen haben.
Nutzen Sie die Informationen sowie die von uns angebotenen Konferenzen, um die Auswirkungen des KWK-Gesetzes auf neue und bestehende KWK-Anlagen und BHKW-Anlagen verstehen und praxisnah anwenden zu können.
Außerdem erhalten Sie auf www.kwkg-novelle.de Informationen über das neue Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen, welches auch im Jahre 2009 für Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in Anspruch genommen werden kann..
Weiterhin ist für alle KWK-Betreiber wichtig, dass ab dem 01.01.2009 der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern auch für den „selbstgenutzten“ Strom erhält. Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden.
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